Scheidungstermin
Der Scheidungstermin: Ablauf und Anwesenheitspflicht
Der Scheidungstermin vor dem Familiengericht markiert den formellen Abschluss des Scheidungsverfahrens. In diesem Termin wird die Ehe rechtlich geschieden. Ein Verständnis des Ablaufs und der Anforderungen kann helfen, Unsicherheiten zu reduzieren.
Ort und Beteiligte des Scheidungstermins
Der Scheidungstermin findet im zuständigen Familiengericht statt, entweder in einem Gerichtssaal oder im Dienstzimmer des Richters. Die Verhandlung erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit; anwesend sind lediglich die Ehegatten, deren Rechtsanwälte, der Richter und gegebenenfalls ein Protokollführer.
Ablauf des Scheidungstermins
Ein typischer Scheidungstermin dauert etwa 10 bis 15 Minuten und folgt einem standardisierten Ablauf:
- Aufruf der Sache: Die Beteiligten betreten den Verhandlungssaal, nachdem der Richter den Fall aufgerufen hat.
- Feststellung der Personalien: Der Richter überprüft die Anwesenheit der Ehegatten und ihrer Rechtsanwälte.
- Anhörung der Ehegatten: Der Richter stellt Fragen zum Trennungszeitpunkt und dazu, ob beide Ehepartner die Scheidung wünschen. Diese Befragung dient der Feststellung, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Scheidung erfüllt sind.
- Klärung des Versorgungsausgleichs: Sofern der Versorgungsausgleich relevant ist, werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften thematisiert.
- Einkommensabfrage: Der Richter erkundigt sich nach den aktuellen Einkommensverhältnissen der Ehegatten, da diese für die Berechnung der Gerichts- und Anwaltskosten relevant sind.
- Scheidungsbeschluss: Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und keine weiteren Fragen bestehen, verkündet der Richter den Scheidungsbeschluss.
Anwesenheitspflicht
Grundsätzlich müssen beide Ehegatten persönlich zum Scheidungstermin erscheinen, da das Gericht sie gemäß § 128 FamFG anhören soll. In Ausnahmefällen kann ein Ehepartner von der persönlichen Anwesenheit entbunden werden, etwa wenn die Anreise unzumutbar ist. In solchen Fällen kann die Anhörung durch einen ersuchten Richter am Wohnort des betreffenden Ehepartners erfolgen.
Alternativ besteht die Möglichkeit, per Videokonferenz am Scheidungstermin teilzunehmen, sofern das Gericht und alle Beteiligten technisch entsprechend ausgestattet sind und zustimmen.
Ein gut vorbereiteter Scheidungstermin trägt dazu bei, das Verfahren zügig und reibungslos abzuschließen. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, im Vorfeld Rücksprache mit Ihrer Rechtsanwältin/Ihrem Rechtsanwalt zu halten.
