Scheidungskosten

Die Scheidung bringt nicht nur emotionale Herausforderungen mit sich, sondern auch finanzielle Aspekte, die berücksichtigt werden müssen. Die Scheidungskosten setzen sich aus Anwalts- und Gerichtskosten zusammen. Dieser Artikel bietet einen beispielhaften Überblick über die entstehenden Kosten.

1. Zusammensetzung der Scheidungskosten

Anwaltskosten

In Deutschland besteht bei Scheidungsverfahren Anwaltszwang. Das bedeutet, dass mindestens eine der beteiligten Ehepartner durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt vertreten sein muss. Die Anwaltskosten richten sich nach dem Verfahrenswert der Scheidung und sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Das zuständige Familiengericht legt den Verfahrenswert fest.

Gerichtskosten

Die Gerichtskosten werden ebenfalls auf Basis des Verfahrenswerts berechnet und sind im Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) geregelt.

2. Berechnung des Verfahrenswerts

Der Verfahrenswert, auch Streitwert genannt, bildet die Grundlage für die Berechnung der Anwalts- und Gerichtskosten. Er wird wie folgt ermittelt:

  • Monatliches Nettoeinkommen beider Ehepartner: Die Nettoeinkommen beider Ehepartner werden addiert und mit drei multipliziert.
    Beispiel: Ehepartner A verdient 2.500 EUR netto, Ehepartner B 2.000 EUR netto. Zusammen ergibt das 4.500 EUR. Multipliziert mit drei ergibt sich ein Verfahrenswert von 13.500 EUR.
  • Mindestverfahrenswert: Unabhängig vom Einkommen beträgt der Mindestverfahrenswert 3.000 EUR. 
  • Versorgungsausgleich: Für den Versorgungsausgleich, also den Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften, wird der Verfahrenswert um mindestens 1.000 EUR erhöht. 

3. Möglichkeiten zur Kostensenkung

  • Einvernehmliche Scheidung: Wenn sich beide Ehepartner über die Scheidung und der Folgesachen einig sind, kann eine einvernehmliche Scheidung die Kosten deutlich senken. In diesem Fall ist nur die Beauftragung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts notwendig, und das Verfahren kann schneller abgeschlossen werden.
  • Verfahrenskostenhilfe: Bei geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, staatliche Unterstützung in Form von Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.

Fazit

Die Kosten einer Scheidung hängen von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere vom Einkommen der Ehepartner und der Komplexität des Verfahrens. Mit uns können Sie Ihre einvernehmliche Scheidung stressfrei und kostengünstig durchführen.