Was kostet eine Scheidung wirklich?
Eine Scheidung bringt nicht nur emotionale Herausforderungen mit sich, sondern auch finanzielle. Viele Betroffene fragen sich, mit welchen Kosten sie rechnen müssen – und wie sich diese zusammensetzen. Hier zeigen wir Ihnen konkrete Kostenbeispiele für verschiedene Scheidungsszenarien.
Beispiel 1:
Die Eheleute sind zwei Jahre verheiratet und wollen sich nun scheiden lassen. Das Trennungsjahr ist abgelaufen. Ein Versorgungsausgleich findet nicht statt und auch sonst ist nichts weiter zu regeln. Der Ehemann hat ein monatliches Nettoeinkommen von 2.000,00 EUR, die Ehefrau von 1.000,00 EUR. Die Gerichtskosten belaufen sich auf 521,00 EUR, die Vergütung für einen Anwalt beläuft sich auf 1.786,49 EUR; die Kosten betragen insgesamt 2.307,49 EUR.
Beispiel 2:
Die Eheleute sind seit mehr als drei Jahren verheiratet und wollen sich nun scheiden lassen. Beide sind gesetzlich rentenversichert. Der Ehemann hat ein monatliches Nettoeinkommen von 2.500,00 EUR, die Ehefrau ebenfalls von 2.500,00 EUR. Die Gerichtskosten belaufen sich auf 749,00 EUR, die Vergütung für einen Anwalt beläuft sich auf 2.454,38 EUR, insgesamt betragen die Kosten 3.203,38 EUR.
Beispiel 3:
Die Eheleute sind seit über drei Jahren verheiratet und wollen sich nun scheiden lassen. Die Ehefrau ist selbständig, ihre Firma hat einen Wert von 400.000,00 EUR, beide Eheleute besitzen gemeinsam Immobilien im Wert von 1.500.000,00 EUR. Die Gerichtskosten belaufen sich auf 2.116,00 EUR, die Vergütung für einen Anwalt beläuft sich auf 4.948,91 EUR, insgesamt 7.064,91 EUR.
Beispiel 4:
Die Eheleute beziehen beide ALG II. Die gesamten Kosten (Gerichts- und Anwaltskosten) trägt auf Antrag die Staatskasse.
