Ablauf einer Scheidung
Die Entscheidung zur Scheidung markiert einen bedeutenden Wendepunkt im Leben. Um diesen Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten, ist es wichtig, den genauen Ablauf einer Scheidung in Deutschland zu kennen.
1. Trennungsjahr
Bevor ein Scheidungsantrag gestellt werden kann, müssen die Ehepartner in der Regel ein Jahr getrennt leben. Dieses sogenannte Trennungsjahr dient dazu, die Ernsthaftigkeit der Scheidungsabsicht zu bestätigen. Während dieser Zeit sollten die Ehepartner sowohl räumlich als auch wirtschaftlich getrennt sein.
2. Einreichung des Scheidungsantrags
Nach Ablauf des Trennungsjahres kann der Scheidungsantrag eingereicht werden. Dieser Schritt muss durch 
eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt erfolgen, da in Familiensachen Anwaltszwang besteht. 
Die Rechtsanwältin/der Rechtsanwalt reicht den Antrag beim zuständigen Familiengericht ein. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist es ausreichend, wenn nur eine Partei anwaltlich vertreten ist; die andere wird vom Gericht informiert und kann dem Antrag zustimmen.
3. Versorgungsausgleich
Im Rahmen des Scheidungsverfahrens wird der Versorgungsausgleich durchgeführt. Dabei werden die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften beider Ehepartner ermittelt und jeweils hälftig auf das Rentenkonto des anderen ausgeglichen. Das Gericht fordert hierzu entsprechende Auskünfte von den Rentenversicherungsträgern an. In bestimmten Fällen, etwa bei kurzer Ehedauer oder ehevertraglichem Ausschluss, findet kein Versorgungsausgleich statt.
4. Gerichtlicher Scheidungstermin
Sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und der Versorgungsausgleich geklärt ist, setzt das Gericht einen Termin zur mündlichen Verhandlung an. Zu diesem Termin müssen beide Ehepartner persönlich erscheinen. Das Gericht prüft die Scheidungsvoraussetzungen und entscheidet über den Scheidungsantrag. In der Regel dauert dieser Termin nur wenige Minuten.
5. Rechtskraft der Scheidung
Nach dem Scheidungstermin ergeht der Scheidungsbeschluss. Dieser wird den Parteien zugestellt und nach Ablauf der Rechtsmittelfrist rechtskräftig. Erst mit Eintritt der Rechtskraft gilt die Ehe als offiziell geschieden.
Dauer des Scheidungsverfahrens
Die Dauer eines Scheidungsverfahrens variiert je nach individueller Situation. Einvernehmliche Scheidungen ohne komplizierte Folgesachen können innerhalb von 3 bis 6 Monaten abgeschlossen sein. Kommt es jedoch zu Streitigkeiten oder Verzögerungen, kann sich das Verfahren auf bis zu ein Jahr oder länger erstrecken.
Ein gut informierter und vorbereiteter Ablauf kann dazu beitragen, den Scheidungsprozess effizient und stressfrei zu gestalten.
