Häufige Fragen
Von Kosten und Dauer bis hin zu Unterhalt und Sorgerecht: In unserem FAQ zur Scheidung beantworten wir die häufigsten Fragen und helfen Ihnen, den Überblick zu behalten. Klar, verständlich und auf den Punkt gebracht!
FAQ
Die Dauer einer Scheidung hängt davon ab, ob sie einvernehmlich oder streitig verläuft. Eine einvernehmliche Scheidung dauert in der Regel 4 bis 6 Monate, während ein streitiges Verfahren mehrere Jahre in Anspruch nehmen kann.
Sie können die Scheidung frühestens nach einem Jahr Trennung einreichen. In Ausnahmefällen, etwa bei unzumutbarer Härte, kann eine Scheidung auch vorher erfolgen.
Nein, in Deutschland besteht Anwaltszwang für den Antragsteller. Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht es jedoch aus, wenn der Antragstellende anwaltlich vertreten ist.
Sie benötigen in der Regel:
• Heiratsurkunde
• Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder
• Einkommensnachweise
• Rentenversicherungsnummern für den Versorgungsausgleich
Die Kosten hängen vom Verfahrenswert ab, der sich aus dem Einkommen beider Ehepartner ergibt. Eine einvernehmliche Scheidung kann ab ca. 1.000 EUR kosten, während ein streitiges Verfahren deutlich teurer wird.
Der Versorgungsausgleich regelt die Aufteilung der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften. In der Regel wird dieser automatisch vom Gericht durchgeführt, es sei denn, beide Ehepartner verzichten darauf.
Ja, in der Regel ist Ihre persönliche Anwesenheit erforderlich, da das Gericht Sie anhören muss. In Ausnahmefällen kann eine Entbindung von der Anwesenheit beantragt werden.
Nach einer Trennungszeit von drei Jahren kann die Ehe auch ohne Zustimmung des anderen Partners geschieden werden.
Eine Online-Scheidung bedeutet, dass die Kommunikation mit der Kanzlei digital erfolgt. Der Scheidungstermin vor Gericht bleibt aber erforderlich.
Grundsätzlich bleibt es beim gemeinsamen Sorgerecht, es sei denn, das Kindeswohl erfordert eine andere Regelung. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann einem Elternteil zugesprochen werden.
Je nach Eigentumsverhältnissen und Vereinbarungen kann das Haus verkauft, einem Partner überschrieben oder weiter gemeinsam gehalten werden. Eine notarielle Einigung kann Streit vermeiden.
Je nach Einkommensverhältnissen und Bedürftigkeit kann es Anspruch auf Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt geben, insbesondere bei Kinderbetreuung oder langen Ehezeiten.

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